Jahresabschlusserstellung

Nicht nur der Gesetzgeber schreibt die Jahresabschlusserstellung vor, auch das Unternehmensmanagement, Anteilseigner und Eigentümer haben ein reges Interesse über die Finanzlage eines Unternehmens fortlaufend informiert zu werden. Dabei werden die Zeiträume und der Umfang der Abschlüsse durch gesetzlich verankerte Vorgaben bestimmt.
 
Die Vorbereitung sowie auch die Erstellung von Jahresabschlüssen insbesondere unter Anwendung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften stellt eine der Kernaufgaben unserer Tätigkeit dar. Egal ob Sie zur Aufstellung einer Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet sind oder nur zur Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet sind, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 
 

Finanzbuchhaltung

Für Unternehmen stellt eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung einen integralen Bestandteil ihres Unternehmenserfolgs dar. Insbesondere aus Kostengesichtspunkten bietet die Auslagerung der Finanzbuchhaltung an einen qualifizierten Steuerberater eine adäquate und kostenorientierte Lösung zu eigenem Personalaufwand. 

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte und preisgünstige Alternative. Legen Sie Ihre Buchhaltung doch einfach bei uns in professionelle Hand - Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung mit komplexem Fragen des Sozialversicherungsrechts ist nicht weniger komplex wie das deutsche Steuerrecht. Im Rahmen der Lohnabrechnung treffen beide Rechtsarten aufeinander. 

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der An- und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter vor allem die laufende Abrechnung. Dabei führen wir neben der Korrespondenz mit den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern die Lohnkonten und erstellen alle notwendigen Meldungen zur Sozialversicherung jedes Mitarbeiters. 

Fehler in der Lohnbuchhaltung führen unweigerlich zu unnötigem Mehraufwand und folglich zu eigentlich vermeidbaren Mehrkosten. Zumal rückwirkende Korrekturen in der Lohnbuchhaltung nur bedingt möglich sind. 
 

Grundsteuer

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung und übermitteln diese form- und fristgerecht an das für Sie zuständige Finanzamt. Egal ob Ihre Immobilie bebaut oder unbebaut ist, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude oder auch um Land- und Forstwirtschaft handelt, bei uns sind Sie gut betreut. Wir übernehmen nicht nur Ihre Daten, sondern geben Ihnen hilfreiche Tipps, wo Sie die für Sie erforderlichen Angaben finden und diese auch korrekt angeben.

Gerne übernehmen wir im Anschluss auch die Prüfung Ihres Bescheids über die Feststellung des Grundsteuerwerts. Durch den Personalmangel des Finanzamts können Flüchtigkeitsfehler entstehen, daher ist eine professionelle Prüfung des Steuerbescheids empfehlenswert.

Sonstige steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen sowie betrieblichen Steuererklärungen unterstützen wir Sie gerne in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen, bei der privaten Einkommensteuererklärung, Existenzgründung, sowie schenkungs- und erbschaftsteuer-rechtlichen Fragestellungen. 

Die Vorschriften des deutschen Steuerrechts sind nicht nur umfangreich sondern auch sehr komplex. Zur Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten und um Ihnen eine adäquate und kundenorientierte Leistung zu bieten, folgen wir einem steueroptimierten Vorgehen - stets in sorgfältiger Abstimmung mit Ihnen.  

Steuerberatung Franziska Graef | Springerstraße 21 | 81477 München | MOBILE +49 152 04051679

MAIL franziska.graef@steuerberatung-graef.de | Ust.-ID 46029253719 | © Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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